Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb – nachstehend „BHB" abgekürzt – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage.
1.2. Die Buchung der Unterkunftsangebote des Hotels kann elektronisch, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Buchungsbestätigung oder durch mündliche Zusage zustande.
2.1. Die im Prospekt oder auf der Homepage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Gesondert anfallen können Wahl- und Zusatzleistungen.
2.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Abweichende Beschreibungen in Hausprospekten, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des BHB nicht maßgeblich, sofern hierauf nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt Bezug genommen wurde.
3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig.
3.2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder vom BHB allgemein angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nur mit schriftlicher Kostenübernahme durch das Unternehmen des Gastes möglich.
4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.
4.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen hat der Gast an den BHB folgende Beträge zu bezahlen, bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (ohne öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe):
4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge oder dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. In diesem Fall ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich direkt an den BHB zu richten.
5.1. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs bestimmungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
5.3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird verweigert oder die sofortige Kündigung ist aus besonderem Interesse des Gastes gerechtfertigt.
5.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig, wenn der BHB diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe der Tiere verpflichtet. Verstöße können den BHB zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
5.6. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
6.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
6.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen).
7.1. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
7.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
7.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.2. Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
8.3. Für Klagen des BHB gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder ihren Wohn-/Geschäftssitz im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit auf den Vertrag nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.